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Nachbesserungen im Bürgerentlastungsgesetz

Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes plant die Koalition nun auch steuerliche Erleichterungen für Unternehmer.

Ursprünglich sollte das Bürgerentlastungsgesetz vor allem den Sonderausgabenabzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen neu Regeln. Aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden nun auch weitere Entlastungen - vor allem für Unternehmen - in das Gesetz aufgenommen. Der Finanzausschuss des Bundestags hatte dazu extra die Beratung des Gesetzentwurfs vertagt.

Noch sind diese Ergänzungen nicht in trockenen Tüchern, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Erst mit der Verabschiedung durch den Bundesrat, die für den 10. Juli 2009 geplant ist, würden die Änderungen wie vorgesehen in Kraft treten können. Dies sind die geplanten Ergänzungen:

  • Zinsschranke: Mit der Unternehmensteuerreform wurde die Zinsschranke eingeführt. Hier wird die Freigrenze vorübergehend von einer auf drei Millionen Euro erhöht. Dies soll für Wirtschaftsjahre gelten, die nach dem 25. Mai 2007 beginnen und vor dem 1. Januar 2010 enden.

  • Sanierungsklausel: Eine Sanierungsklausel soll es Investoren für Käufe in 2008 und 2009 erleichtern, die Verluste von gekauften Firmen mit eigenen Gewinnen zu verrechnen.

  • Ist-Besteuerung: Die Ist-Besteuerung steht derzeit nur Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von 250.000 Euro offen - in den neuen Bundesländern gilt befristet bis Ende des Jahres eine Umsatzgrenze von 500.000 Euro. Nun soll die höhere Umsatzgrenze auf Drängen der Bundesländer bundesweit gelten. Diese Maßnahme soll schon zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten, aber Ende 2011 wieder auslaufen.

  • Kindergeld: Nach der Anhebung des steuerfreien Existenzminimums durch das Konjunkturpaket II wird auch die Einkommensgrenze beim Kindergeld erhöht. Ab 2010 kann ein Kind bis zu 8.004 Euro im Jahr verdienen (bisher: 7.680 Euro), ohne dass der Anspruch auf Kindergeld wegfällt.

  • Schulbedarfspaket: Mit dem Familienleistungsgesetz wurde für Kinder aus Haushalten, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten, bis zur 10. Klasse eine zusätzliche jährliche Leistung von 100 Euro für Schulbedarf eingeführt. Diese Zahlung gibt es künftig auch für Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13.

  • Versicherungsbeiträge: Vor allem Geringverdienern kommt eine Nachbesserung zur Abzugsfähigkeit sonstiger Vorsorgeaufwendungen zugute. Bis zu einer Grenze von 1.900 Euro (Selbstständige 2.800 Euro) können auch sonstige Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden, wenn diese Grenze mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung noch nicht erreicht ist.

In einem wichtigen Punkt gab es jedoch keine Bewegung: Der Bundesrat hatte verlangt, dass private Steuerberatungskosten wieder als Sonderausgaben abzugsfähig sein sollten. Diese Forderung hat der Finanzausschuss nicht aufgegriffen.